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Grundrechte?

Wer den hemdsärmeligen Umgang des Sächsischen Oberverwaltungsgerich ts mit Grundrechten kennt, kann sich nur noch wundern. Da wurde, nur ein Beispiel, einem demokratisch gewählten Bürgermeister wegen seiner Loyalität zu den Sicherheitsorganen der DDR die Ausübung des Amtes verwehrt. Dasselbe Gericht kümmert sich nun fürsorglich um vermeintliche Rechte der NPD, die sich in ihrem Aufruf zum 1. Mai w...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/657901.grundrechte.html

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