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Wartezeit aufs Studium

Waisen, die nach Schule, Bundeswehr oder Zivildienst längere Zeit auf ihr Studium oder ihre Lehrstelle warten müssen, bekommen weiter ihre Waisenrente. Das hat das Kasseler Bundessozialgericht klargestellt. Die Leistung wird allerdings nicht für die gesamte Wartezeit, sondern für höchstens vier Monate gezahlt. Die Zeitgrenze ergibt sich aus entsprechenden Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes. E...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/658025.wartezeit-aufs-studium.html

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