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M Banknoten
Beschädigte Geldscheine sind nicht wertlos. Angekokelte oder verbrannte Banknoten können bei der Hausbank abgegeben werden, die sie dann bei der Bundesbank einreicht und den Betrag auf dem Konto gutschreibt. Voraussetzung ist aber grundsätzlich, daß vom Schein noch mehr als die Hälfte vorhanden ist. Wird mehr als die Hälfte beschädigt, so muß der Eigentümer das glaubhaft machen können, zum Beispie...
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