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Schutz für den Verbraucher
deutsches Recht umsetzte, das Verbraucherkreditgesetz vom 17. 12. 1990 (BGBI. I, S. 2840) und auch das in jüngerer Zeit wesentlich geänderte Reisevertragsgesetz vom 4. 5. 1979 (BGBI. I, S. 509; geändert am 24. 6. 1994, s. BGBI. I, S. 1322). Der Grundgedanke der betreffenden Regelungen besteht darin, ohne Einschränkung der Vertragsfreiheit den regelmäßig wirtschaftlich schwächeren Teil, den Verbrau...
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