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Witwenrente

Eine vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Witwenrente lebt nach Scheidung der zweiten Ehe nicht wieder auf. Diese Entscheidung traf der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kürzlich in Erfurt. Die betriebliche Witwenrente befinde sich damit im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, dies sei aber rechtmäßig, teilte das BAG mit. Das im Sozialversicherungsrecht vorgesehene Wiederaufl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/658037.witwenrente.html

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