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Kein Grundbucheintrag - wer zahlt Kaufsumme zurück?
Nicht immer haben die Erwerber von Grundstücken, die im Jahr 1990 einen Kaufvertrag abschlossen und auch den Kaufpreis bezahlten, gute Karten vor Gericht. Das beweist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Oktober 2004 (Az. V ZR 63/04), auf das Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin, den Ratgeber aufmerksam machte.
Die Kläger schlossen mit der Unterkunftsabteilung der Nationalen Volksarmee der DDR über das von ihnen damals bewohnte Hausgrundstück am 25. Juni 1990 einen privatschriftlichen Kaufvertrag zum Preise von 50550 Mark der DDR und am 12. Juli 1990 einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zum Preise von 50550 DM ab. Den größten Teil des Betrages zahlten sie auf ein Konto der NVA. Zur Eintragung der Klä...
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