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  • Politik
  • Extra-Gesetz für den Solizuschlag

AufundAb

  • Jörg Staude
  • Lesedauer: 1 Min.

Eingeführt, abgeschafft und wiedereingeführt - das Auf und Ab des sogenannten Solidaritätszuschlages zeigt deutlich, daß er mehr als eine einfache Steuer und seine Absenkung mehr als eine einfache Steuersenkung ist. Letzteres ist das klare Signal an den westdeutschen Steuerzahler, daß die ungeliebten Sonderbelastungen wegen der Wiedervereinigung endlich geringer werden.

Das vorläufige Scheitern der Steuerreform bringt die Koalition in die schwierige Lage, genügend Wohltaten für den 98er Wahlkampf verteilen zu können. Der gesenkte Solizuschlag wird für die »Steuersenkungspartei« FDP gebraucht, ohne die es keinen Machterhalt in Bonn geben kann. Als Gegenfinanzierung stehen wohl aber weder die 500 Millionen Mark Ostförderung noch ein erneuter Subventionsabbau bei der Steinkohle zur Verfügung. Beides würde zu Stimmenverlusten für die CDU führen. Nicht allzuviele CDU-Politiker können sich deswegen mit einem Separatgesetz für den Solizuschlag anfreunden und würden eher noch einen Anlauf zur Steuerreform nehmen. Sollte die auch in einer 2. Runde scheitern, bliebe immer noch Zeit fürs Separatgesetz. Ein entsprechender Antrag soll im Finanzausschuß des Bundestages »auf Halde« liegen und könnte schnell beschlossen werden - vieles ist möglich, das Auf und Ab wird anhalten.

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