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Wenn der Ehegatte stirbt
behalten. Die Freistellungsaufträge müssen von beiden Ehegatten unterschrieben werden. Kein neuer Antrag notwendig Beim Tode eines Ehegatten gilt folgendes: Im Todesjahr steht dem überlebenden Ehegatten noch der gesamte Sparerfreibetrag von 12 000 DM zuzüglich des Werbungskostenpauschbetrages von 200 DM zu. Die vielfach erhobene Forderung von Banken, einen neuen Freistel- lungsauftrag vom überlebe...
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