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Wenn der Ehegatte stirbt

behalten. Die Freistellungsaufträge müssen von beiden Ehegatten unterschrieben werden. Kein neuer Antrag notwendig Beim Tode eines Ehegatten gilt folgendes: Im Todesjahr steht dem überlebenden Ehegatten noch der gesamte Sparerfreibetrag von 12 000 DM zuzüglich des Werbungskostenpauschbetrages von 200 DM zu. Die vielfach erhobene Forderung von Banken, einen neuen Freistel- lungsauftrag vom überlebe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/672893.wenn-der-ehegatte-stirbt.html

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