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Landesverfassungen verbieten Kamelrennen

Tierschützer Show mit »Zwang, Bestrafung und Angst« verbunden

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (ND). Das am kommenden Sonntag auf der Galopprennbahn Hoppegarten bei Berlin angesetzte Rennen mit Kamelen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stehe im Widerspruch zu den Landesverfassungen von Berlin und Brandenburg. Darauf verwiesen am Mittwoch die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V in einer Presseerklärung. Die Veranstaltung sei für die Kamele mit »Zwang, Bestrafung und Angst« verbunden und damit unvereinbar mit der Verfassungsforderung: »Tiere sind

als Lebewesen zu achten und vor vermeidbaren Leiden zu schützen.«

Berlin sei als weltoffene Stadt bekannt, in der Investoren aus der arabischen Region jederzeit willkommen seien, erklärte der Verein weiter. Es bedürfe »keiner geschundenen Rennkamele, um wirtschaftspolitische Interessen Berlins zu wahren«. Auch wenn der Regierende Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen (CDU), »dies allen Ernstes von seiner Senatskanzlei als Begründung angeben läßt«. Seiten 16 und 17

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