Krenz-Strafe verdoppelt, weil »ressortzuständig«

Das bestreitet Hoch im Verlauf des Plädoyers kategorisch. Er polemisiert dagegen, daß Krenz-Verteidiger Robert Unger in seinem Plädoyer von einem »Siegerprozeß« gesprochen hatte. Bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag wären die westdeutschen Politiker zu »weitergehenderen Kompromissen« bereit gewesen, nicht aber die der Nach-Wende-DDR. Und wer die Kinkel-Forderung auf dem Juristentag 1991 anspreche, »reklamiere im Kern Verfassungsbruch«. Denn wenn man unterstelle, Richter würden solchen Politiker-Wünschen folgen, liefe das doch »auf Rechtsbeugung hinaus«. Hoch zitiert...


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