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HRG-Novelle war längst überfällig

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Das alte HRG hat ausgedient. Zu wenig paßte das sozialdemokratische Reformwerk der 70er Jahre noch in die gegenwärtige politische Landschaft, die von neoliberaler Wirtschaftslogik und Effizienzdenken geprägt ist. Nicht nur das: Mit der Öffnung der Hochschulen und dem Umbau zur Gruppenuniversität entstand in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein neuer Typus von Bildungs-

einrichtungen. Die großen, anonymen Massenuniversitäten, mit bis zu 60 000 eingeschriebenen Studierenden, lösten die kleinen, elitären Bildungsanstalten ab. Gleichzeitig entwickelten sich die Fachhochschulen (FH) in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu einer neuen Form akademischer Bildungsstätten in Deutschland. Gerade die Fachhochschulen forderten denn auch immer wieder, ihre Studiengänge aufzuwerten und für eine bessere internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sorgen. Daß dem Rechnung getragen werden mußte, war klar Zu groß ist der Reformdruck an den Hochschulen. Auch nutzen bereits heute einzelne Länder, wie z. B. Sachsen und Bayern, die Spielräume des geltenden HRG und haben das, was künftig als Rahmen für die Hochschulen gelten soll, schon teilweise in ihren Landesgesetzen umgesetzt. Die geplante sogenannte »Freischußregelung«, bei der eine nicht bestandene Abschlußprüfung nicht gewertet wird, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt wurde, gibt es z. B. in Sachsen schon seit einigen Monaten. Das Bundesbildungsministerium war also gefordert, wollte es nicht seine Bundeskompetenz in Hochschulfragen aufs Spiel setzen.

Die ersten Reaktionen auf den Hochschulkompromiß fielen jedoch nicht durchweg positiv aus. Die PDS in Sachsen etwa kritisierte, daß die Frauenförderung nur recht allgemein angesprochen worden sei. Außerdem, so der hochschulpolitische Sprecher der sächsischen PDS-Landtagsfraktion, Werner Bramke, sei es bedenklich, daß Bafög-Reform, Studiengebühren sowie die Mitbestimmungsrechte der Studierenden vollständig ausgeklammert wurden. Als positiv bewertete Bramke dagegen die leistungsorientierte Finanzierung der Hochschulen. Der hochschulpolitische Sprecher der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Matthias Berninger, bezeichnete den Kompromiß im Gegensatz dazu als »unbefriedigendes Flickwerk«. Die erforderliche große

Strukturreform sei nicht zustande gekommen. Die Bildungspolitiker hätten sich nicht dazu durchringen können, die Habilitation als Einstellungsvoraussetzung für Professoren abzuschaffen, kritisierte Berninger

Streit gibt es aber nicht um alle Bereiche der zehn Punkte umfassenden Einigung zwischen Bund und Ländern in Sachen Hochschulreform. Die Einführung einer obligatorischen Zwischenprüfung in allen Studiengängen nach vier Jahren Regelstudie^zeit sowie die Festlegung eines Leisturigspunktsystems (angelehnt an das angelsächsische Vorbild »credt point System« genannt), mit der Wechsel zwischen den Universitäten erleichtert werden soll, ist bei den Parteien, den Wirtschaftsverbänden, aber auch bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unumstritten. Beides ist wegen der Schwäche der Studierendenvertretungen ebenso leicht durchzusetzen wie das Recht der Hochschulen, in Numerus-clausus-Studiengängen bis zu 20 Prozent ihrer Studenten selbst auszusuchen.

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