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Gasherd raus - E-Herd rein: Mieter sollen zahlen

  • Lesedauer: 3 Min.

Bei Modernisierungsarbeiten wurde mit allen Gasleitungen auch der Gasherd aus der Wohnung entfernt. Der Vermieter lehnt es ab, einen anderen Herd zu stellen, es sei denn, die Mieter würden einverstanden sein, daß die Kosten für einen neuen Elektroherd als Betriebskosten auf die Miete umgelegt werden. Die Beseitigung der Gasleitungen und -Herde wurde mit DIIM-Vorschriften begründet, wonach Gasleitungen und -gerate nicht mehr zulässig seien. Dadurch habe der Vermieter die Maßnahmen nicht zu vertreten, so daß sie umlagefähig seien. Stimmt das?

Horst J., Nordhausen

Nein! Alle Energiequellen sind zulässig, also auch Gas. Dabei sind selbstverständlich immer die speziellen Vorschriften zu beachten. Das aber ist manchen Vermietern zu unbequem und zu teuer. Wenn z.B. bei der Modernisierung neue, luftdicht schließende Fenster eingebaut werden, muß gleichzeitig für den Gasherd die Luft- bzw. Sauerstoffzufuhr verändert werden (ausreichendes Volumen muß gesichert sein). Das erfordert entweder einen Fenstertyp mit Lüftung oder zusätzliche Lüftungsschlitze in der Küchentür. Es könnte auch sein, daß ein ande-

rer Gasherd mit weniger Flammen vorgeschrieben ist. Das hängt immer von der Küchengröße und deren Sauerstoffaufkommen ab.

Vermieter sind bei solchen Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet, die Küchen auch weiterhin (auf ihre Kosten) mit Herden auszustatten, denn dies gehört zum mietvertragsgemäßen Ausstattungsniveau (§ 536 BGB).

Unsinnig ist auch der Vermieterstandpunkt, es würde sich um Maßnahmen handeln, die er nicht zu vertreten habe, womit die Kosten nach § 3 Abs. 1 Miethöhegesetz umlagefähig werden. Die Beachtung von DIN-Vorschriften und die Herstellung von heute üblichen Standards rechtfertigen es nicht, von Maßnahmen zu sprechen, die Vermieter »nicht zu vertreten« haben. Darunter fallen nur Maßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen) zwingend sind, wie z. B. die Umstellung von Stadtauf Erdgas oder die Neugestaltung eines Müllcontainer-Stellplatzes aus Gründen der Hygiene bzw. Umweltvorschriften.

Die Mieter hätten schon bei Ankündigung der Modernisierung ihre Zustimmung zum Abbau der Gasherde verweigern

sollen. Gas ist zudem auch kostengünstiger als Elektroenergie. Auf keinen Fall müssen Mieter die Kosten eines neuen Herdes übernehmen. Das ist allein Sache des Vermieters.

Für Umstellungen von Gas auf Elektroenergie sind Mieter nicht duldungs- bzw. zustimmungspflichtig! Solche Maßnahmen sind keine nachhaltige Wohnwertverbesserung, was ja eine Bedingung für die Umlage von Modernisierungskosten ist.

Dieser Fall belegt, daß sich manche Vermieter ihrer Ausstattungs- und Instandhaltungspflicht entledigen und immer mehr Kosten ungerechtfertigt auf die Mieter abwälzen. Zudem verstößt dies auch gegen die noch geltende Mietpreisbindung.

Mieter sollten ferner prüfen, ob die notwendige Verstärkung der Elektroleitungen für die Elektroherde auf die Miete umgelegt wurde. Dies ist ebenfalls in solchen Fällen nicht zulässig.

Wir empfehlen, zunächst eine Auseinandersetzung darüber mit dem Vermieter und notfalls mit Hilfe einer gerichtlichen Klage die berechtigten Mieterforderungen durchzusetzen. Dazu ist unbedingt rechtlicher Beistand erforderlich. Dr. iur. HEINZ KUSCHEL

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