mm Alkohol erlaubt!

Ausschüsse stimmten 0,5-Promille-Grenze zu Von Jörg Staude

Der Verkehrs- und der Rechtsausschuß des Bundestages stimmten am Mittwoch mit den Koalitionsmehrheiten zu, die Fahrtüchtigkeitsgrenze von 0,8 auf 0,5 Promille Blutalkohol abzusenken.

Was als Absenkung erscheint, ist im Grunde jedoch keine. Wie bisher wird erst derjenige Fahrer, der mit 0,8 oder mehr Promille Blutalkohol erwischt wird, in der Regel mit 500 Mark Geldbuße, vier Punkten im Flensburger Strafregister und einem Monat Fahrverbot bestraft. Neu soll sein, daß 0,5 Promille am Steuer künftig mit 200 Mark Geldbuße und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden.

Gesetzestechnisch kam dies kompliziert zustande: Die Koalition hatte keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, sondern Änderungsanträge zu einem Gesetzentwurf des SPD-dominierten Bundesrates eingebracht. Der Bundesrat hatte sich - wie auch die SPD-Fraktion in

einem eigenen Antrag - klar für den Fahrerlaubnisentzug ab 0,5 Promille und den Übergang zur ...


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