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Auch Franchise vorm Arbeitsgericht

Berlin (ddpADN). Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind die Franchisenehmer Arbeitnehmern gleichgestellt. Entscheidend ist die wirtschaftliche Abhängigkeit und'die einem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzbedürftigkeit, berichtet das Wirtschaftsmagazin »Wirtschaft & Markt« zu einem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts. Gemeinhin sind Arbeitsgerichte zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwi...

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