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Freizeitausgleich für BR-Schulungen

Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb der Arbeitszeit an einer Betriebsrats-Schulung teil, besteht Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich. Zu der ausgleichspflichtigen Schulungszeit zählen auch während eines Schulungstags anfallende Pausen. Der Umfang des Freizeitausgleichs ist dabei aber auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem entsprech...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/68723.freizeitausgleich-fuer-br-schulungen.html

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