Höhere Rundfunkgebühr immer wahrscheinlicher

Sachsen stimmt ohne größere Bauchschmerzen zu

  • Michael Bartsch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Als vorletztes Bundesland hat am Donnerstag auch Sachsen der achten Novelle des Rundfunkstaatsvertrages und damit einer Erhöhung der Rundfunkgebühren zugestimmt.

Der CDU-SPD-Koalition fiel diese Zustimmung im Landtag leichter als vor vier Jahren, weil sie damalige Forderungen nach Begrenzung der Kosten und des Programmwachstums der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten im neuen Staatsvertrag berücksichtigt sieht. So ließen sich Staatskanzleichef Hermann Winkler und der CDU-Abgeordnete Roland Wöller vernehmen. Die Anstalten sollten sich auf ihren Kernauftrag beschränken, den aber inhaltlich konsequenter ausfüllen. »Mehr Kultur, weniger Online«, so Wöllers Devise. Eine Neudefinition des Grundversorgungsauftrages forderte auch Torsten Herbst von der FDP, die ebenso wie die NPD die 88 Cent Gebührenerhöhung strikt ablehnte. Ein von der PDS in Auftrag gegebenes Gutachten des Juristischen Dienstes im Landtag hatte diese von den Ministerpräsidenten festgelegte Erhöhung als verfassungswidrig bezeichnet, weil sie von der Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission KEF nach unten abwich. PDS-Medienexperte Heiko Hilker schilderte ebenso wie die Grünen das Dilemma, sich kaum zwischen einer wünschenswerten Stärkung der Öffentlich-Rechtlichen gegenüber den Privaten und der Ablehnung von Gebührenerhöhungen aus sozialen Gründen entscheiden zu können. Die Grünen wählten schließlich das kleinere Übel und...

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