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Von Renato Lorenz, Rechtsanwalt

Mit seiner Verordnung über das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme (BGBI 1997 Teil I Nr 88 ) setzt sich Bundessozialminister Blüm nicht nur über allgemeine Grundsätze der Gleichbehandlung hinweg, sondern ignoriert obendrein geltende Rechtsprechung. Die Verordnung bestimmt, daß unter anderem Invalidenteilrenten vom Arb...

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