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Brecht-Erben. Kultur-Standort. Müller-Stück
Ein bayrisches Oberlandesgericht hat auf Antrag der unsäglichen Gemeinschaft der Erben Bertolt Brechts, und ohne Revision zuzulassen, die weitere schriftliche Verbreitung des letzten Theaterstücks von Heiner Müller, GERMANIA III, untersagt, weil in zwei Szenen Texte von Brecht einmontiert sind. Eine Presse, in der täglich der Schwachsinn vom Schwachsinn Schwachsinn abschreibt, spricht von Plagiat....
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