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Mit der Gegenrechnung in der Hand

Der russische Präsident muß sich fügen: Er soll das umstrittene Gesetz unterschreiben, das die im Zweiten Weltkrieg durch die Sowjetarmee in Deutschland erbeuteten Kunstschätze zum Eigentum Rußlands erklärt. Die Richter des russischen Verfassungsgerichts entschieden gestern in Moskau, Jelzins Unterschrift müsse unverzüglich unter das »Beutekunst«-Gesetz. Mit der Ablehnung des Gesetzes habe Jelzin ...

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