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Kündigung und zugesagte Wiedereinstellung
besseren gesetzlichen zurückbleibt. Der besagte Zimmerer wollte sich weder auf das Angebot des Arbeitgebers noch überhaupt auf eine Kündigung einlassen. Folglich bekam er vom Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung zum 31. Januar ohne Wiedereinstellungszusage. Als der Zimmerer Kündigungsschutzklage erhob, teilte ihm der Arbeitgeber mit, der Kündigungstermin werde auf den 30. April geändert. Vor dem...
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