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Sozialwohnung Mietausfall: keine Kaution

Mieter von Sozialwohnungen müssen an ihre Vermieter grundsätzlich keine Kaution zur Sicherung gegen Mietausfall zahlen. Darauf hat das Landgericht Hannover anläßlich eines Rechtsstreites hingewiesen. Mit rund zwei Prozent sei ein solches »Mietausfallwagnis« bereits in der Sozialmiete enthalten (Az. 16 S 7/97). Dennoch dürfen auch Vermieter von mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen bis zu ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/710161.sozialwohnung-mietausfall-keine-kaution.html

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