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Neonazis sprachen Falschaussagen ab

Freispruch für die Angeklagten im »Mackenrode«-Prozeß Prozeß Von Reimar Paul, Göttingen

  • Lesedauer: 3 Min.

Im Prozeß gegen fünf Angehörige der autonomen Szene vor dem Landgericht Göttingen haben die als Zeugen geladenen Rechtsextremisten bewußt falsch ausgesagt und ihre belastenden Aussagen zuvor untereinander abgesprochen. Der wegen versuchten Totschlags beschuldigte Hauptangeklagte Michael E. präsentierte in seinem Schlußwort in der vergangenen Woche ein wasserdichtes Alibi. Der 36jährige wurde ebenso freigesprochen wie seine Mitangeklagten im Alter von 28 bis 34 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem schweren Landfriedensbruch, versuchte Brandstiftung, Sachbeschädigung und Körperverletzung zur Last gelegt hatte.

Am 26. Oktober 1991 hatten sich rund 50 Autonome und 30 Rechtsextremisten am Haus des damaligen Neonaziführers Karl Polacek in Mackenrode bei Göttingen eine Straßenschlacht geliefert. Bei den Auseinandersetzungen wurden 15 Rechte verletzt, drei von ihnen schwer Ein von einem Stein oder einem anderen Gegenstand im Gesicht getroffener Mann mußte operiert werden - aus dieser Verletzung resultierte die Anklage wegen versuchten Totschlags. Die von den Vorfällen offenbar überraschte Polizei hatte erst später in der Umgebung des Ortes Straßensperren errichtet und dabei die Personalien von 15 der abreisenden Linken festgestellt.

In der Verhandlung erklärten die Belastungszeugen, die sich als überzeugte »Nationale« bzw »Volkssozialisten« bekannten, sie hätten E. im Getümmel vor sechseinhalb Jahren als den Zwillenschützen ausgemacht, der ihren »Kame-

raden« verletzt habe. Daß die Autonomen damals vermummt waren, focht die Zeugen ebensowenig an wie eklatante Widersprüche in ihren Aussagen vor Gericht und gegenüber der Polizei. In der Vernehmung des mehrfach vorbestraften früheren Funktionärs der Freiheitlichen Deutschen Arbeiter-Partei (FAP), Thorsten Heise, ergab sich beispielsweise, daß der Sehschlitz in der Skimütze des Zwillenschützen von Vernehmung zu Vernehmung immer größer wurde. Hatte Heise in seiner ersten Aussage 1991 lediglich eine Brille hinter der Mütze bemerkt, wollte ,er in seiner Vernehmung vor Gericht dann plötzlich auch Nase, Augen und Stirn erkannt haben.

Michael E., der sich in der Verhandlung zu den Vorwürfen nicht geäußert hatte, wartete mit seiner Einlassung zur Sache bis zum Schluß. Mit einer Einladung, einem Plakat und einem Videofilm wies er nach, daß er am fraglichen Tag ein von der hessischen Landesregierung gesponsortes Geschichtsseminar in Marburg geleitet hat und gar nicht in Makkenrode war

Die anderen vier Angeklagten wurden freigesprochen, weil eine Lichtbildmappe der Polizei, auf der die Belastungszeugen die Autonomen als Angreifer identifiziert haben wollten, gar nicht erst in den Prozeß eingeführt wurde. Diese Mappe, nach den Worten von Rechtsanwalt Eckart Klawitter ein »Drehbuch zur Falschidentifizierung«, hatte eine Sonderkommission des niedersächsischen Landeskriminalamtes angelegt, die damals gegen Autonome in Göttingen ermittelte.

An allen sechs Verhandlungstagen war ein großes Polizeiaufgebot vor dem Gerichtsgebäude aufgezogen. Die Prozeßbesucher mußten sich umfassenden Leibesvisitationen unterziehen.

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