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Vertragsbedingung »Restzahlung vor Lieferung« unwirksam

Rubrik »Zahlung am« handschriftlich Formulierungen wie »Rest vor Lieferung« eingetragen worden waren. Die Klage der Verbraucherzentrale war im November 1997 vom Landgericht Dresden abgewiesen worden. Dagegen hatte die Organisation Berufung eingelegt. Der 8. Zivilsenat entschied, daß eine allgemeine Geschäftsbedingung nicht nur dann vorliegt, wenn sie schriftlich vorformuliert ist. Sie liege auch d...

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