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Wie Obdachlose zu ihrem Wahlrecht kommen

Diese Wahlberechtigten müssen einen Antrag stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen sie in der Gemeinde, in der sie am 35. Tag vor der Wahl - also am 23. August, dem Stichtag für die Wahl-Teilnahme - übernachtet haben, jhren Aufenthalt vom Übernachtungsheim oder der Polizei bescheinigen lassen. Außerdem muß in dieser Gemeinde bis zum 6. September die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/727023.wie-obdachlose-zu-ihrem-wahlrecht-kommen.html

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