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Aufpassen bei Betriebsumwandlung

wandlung für die Arbeitnehmer haben wird. Da die Umwandlung erst mit der Eintragung in das Register Rechtskraft erlangt, dem Registergericht aber nachgewiesen werden muß, daß dem Betriebsrat der Umwandlungsvertrag zur Kenntnis gebracht wurde, hat dieser eine relativ starke Position auch hinsichtlich der Einwirkungsmöglichkeiten für die Belange der betroffenen Arbeitnehmer. Nach § 111 Betriebsverfa...

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