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Bürger können nicht mehr in Karlsruhe klagen

Wahlrechtsverstoße bei Kommunal- oder Landtagswahlen sind Ländersache. Einzelne Bürger können sich nicht mehr mit einer Verfassungsbeschwerde an Karlsruhe wenden, wenn bei diesen Wahlen Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl verletzt wurden. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Be- schluß des Bundesverfassungsgerichts sind allein die Länder für den »subjek...

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