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Rückzahlung der Studienförderung

scheid wird etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht vom Bundesverwaltungsamt in Köln zugesandt. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren in vierteljährlichen Raten von 600 Mark zurückzuzahlen. Grundsätzlich ist es zinsfrei, befindet man sich aber mit einer Rate im Rückstand, werden dafür Zinsen erhoben. Die Verpflichtung zur Rückzahlung wird durch mehrere Ausnahmeregeln eingeschrän...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/732803.rueckzahlung-der-studienfoerderung.html

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