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Kassierer - Arbeitgeber muß ihm Manko beweisen

der Arbeitnehmer einen aufgetretenen Kassenfehlbestand von 824 Mark nicht erstatten, der Arbeitgeber wurde zudem verpflichtet, eine wegen dieses Fehlbestandes ausgesprochene Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Bislang war es nach ständiger Rechtspre- chung des BAG die Pflicht des Arbeitnehmers, sich in solchen Fällen nachweisbar zu entlasten. Zu..dieser grundlegenden Änderung der Rechtspr...

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