Bewerbungskosten

sind ebenfalls abzugsfähig. Das sind Ausgaben für Annoncen, Fotos, Porto, Fotokopien, Büromaterial, Telefonate und Reisen, die unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht.

geltend gemacht werden dürfen.

Dienstreisekosten akzeptiert das Finanzamt als Aufwendungen für Übernachtung, Verpflegung und Fahrten. Die Fahrten mit dem eigenen Pkw können ...


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