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Ist beim Auszug die ganze Wohnung zu renovieren?

Ein Mietvertrag enthielt »kombinierte« Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Darin wurde bestimmt, daß der Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen hätte und außerdem bei Auszug die ganze Wohnung zu renovieren habe, unabhängig vom gegenwärtigen Zustand. Als der Mieter sich weigerte, für Schönheitsreparaturen aufzukommen, wurde er vom Vermieter verklagt. Doch das Landgericht Berlin erklä...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/732815.ist-beim-auszug-die-ganze-wohnung-zu-renovieren.html

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