Umstellung von Ofen- auf Fernheizung

terhin verbindlich, auch wenn es die jetzigen Betriebskosten damals noch nicht gab, sie waren aber in der damaligen Umlageerklärung als Aufzählung schon enthalten.

Eine Vereinbarung über neu hinzukommende Betriebskosten wäre aber erforderlich, wenn es sich um neue Mietverträge nach dem 10. Juni 1995 handelt (§ 14MHG).

Der Vermieter kann trotz...


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