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Anspruch auf Zusatzurlaub

Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr (§ 47 Schwerbehindertengesetz). Das setzt eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von fünf Tagen voraus. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, so erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/732827.anspruch-auf-zusatzurlaub.html

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