Sonderurlaub statt Weihnachtsgeld
(ND). Einsparungen in Höhe von sechs Millionen Mark bis September 1998 rechnete der Senat gestern für die seit Oktober 1997 geltende Sonderregelung »Sonderurlaub gegen Weihnachtsbezüge« für den Öffentlichen Dienst ab. Die Möglichkeit, unter Anrechnung der Weihnachtsbezüge bis zu vier Wochen Urlaub zu nehmen, wird vom Senat auch weiterhin eingeräumt, teilte Senatssprecher Michael-Andreas Butz gestern vor Journalisten mit. Mit den eingesparten Mitteln konnten rechnerisch insgesamt etwa 85 Kräfte aus dem Personalüberhang abgesichert werden. Butz räumte ein, daß es in Verwaltungen auch zu Engpässen kommen könne. Es werde aber davon ausgegangen, daß sich die Regelung »etabliert«.
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