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Sonderurlaub statt Weihnachtsgeld

(ND). Einsparungen in Höhe von sechs Millionen Mark bis September 1998 rechnete der Senat gestern für die seit Oktober 1997 geltende Sonderregelung »Sonderurlaub gegen Weihnachtsbezüge« für den Öffentlichen Dienst ab. Die Möglichkeit, unter Anrechnung der Weihnachtsbezüge bis zu vier Wochen Urlaub zu nehmen, wird vom Senat auch weiterhin eingeräumt, teilte Senatssprecher Michael-Andreas Butz geste...

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