- Politik
- Werbung für Billig-Handys legal
Fußnoten
Die Bekämpfung des Analphabetentums ist der Marktwirtschaft inneres Bedürfnis. Schließlich muß der Verbraucher lesen können, was er kaufen soll. Der Bundesgerichtshofgeht davon aus, daß Konsumenten Leser genug sind, auch Kleingedrucktes zu erkennen, und er befand Werbung für Billig-Handys als zulässig.
Billige Hardware, teure Software, heißt das Prinzip der Dienstleistungsgesellschaft, in der Service und Information die gewinnbringenden Handelsgegenstände darstellen. Natürlich ist klar, daß ein Mobiltelefon mehr als einen Zehner kosten müßte. Hier wird schlicht die von den Netzbetreibern gewährte Händlerprovision an den Kunden weitergereicht. Ein Zeichen für funktionierenden Wettbewerb, finden die Karlsruher Auch wenn Media Markt oder Saturn diesen auf die Spitze treiben.
Die Kosten eines Netzkartenvertrags müßten indes deutlich gemacht werden, fordern die Bundesrichter Darauf verzichten Anbieter gern, und selbst wenn sie dieser Forderung nachkämen, würde die extreme Differenzierung der hiesigen Tarifsysteme klare Information verhindern. Es bleibt dabei: Wer Handys will, muß Fußnoten lesen. Und im Hinterkopf behalten, daß die deutschen Telefontarife nach wie vor zu hoch sind.
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