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Werbung für Billig-Handys ist zulässig
Urteil Über Folgekosten muß aufgeklärt werden
Karlsruhe (dpa/ND). Die Werbung für Billig-Handys ist zulässig, wenn der Verbraucher über die Folgekosten aufgeklärt wird. Wenn der Handel beispielsweise ein Mobiltelefon zum symbolischen Preis von einer Mark anbietet, muß er auch die mit dem Abschluß des oft langfristigen Netzkartenvertrags verbundenen Kosten deutlich herausstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karls...
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