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Ist das Internet ein öffentlicher Raum?
Prozess gegen »Online-Demo« könnte Grundsatzfragen klären
Aus Protest gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa hatten Initiativen im Jahr 2001 dazu aufgerufen, die Internetseite der Fluggesellschaft durch massenhaftes Aufrufen lahm zu legen. Ein Frankfurter Gericht muss nun darüber entscheiden, ob das Nötigung war - oder ob die ordentlich angemeldete Aktion unter das Demonstrationsrecht fällt.
Vor Amtsgerichten kommen normalerweise kleinere Delikte zur Verhandlung. Das war auch gestern in Frankfurt (Main) nicht anders. Angeklagt ist der arbeitslose Schreiner Andreas-Thomas Vogel wegen Anstiftung zur Nötigung. Genötigt wurde, so Staatsanwältin Heil, die Lufthansa. Brisant ist das Verfahren, weil es trotz des eher geringen Tatvorwurfs Justizgeschichte schreiben könnte. Denn das Mittel zur...
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