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Einkommensteuererklärung - Anlage KSO

betrags Zinsabschlagsteuer zahlen mußte, trägt Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinnahmen in voller Höhe ein, unabhängig davon, ob sie bereits mit einem Zinsabschlag besteuert wurden oder nicht. Nur wenn alle Kapitalerträge, auch die unterhalb der Freibeträge, ordnungsgemäß eingetragen sind und sämtliche Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute im Original beigefügt werden, erstattet das Fina...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/734857.einkommensteuererklaerung-anlage-kso.html

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