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Gericht stellt Milde in Aussicht

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Berlin. (ND-Kirschey). Im Prozeß um die Ermordung des DDR-Grenzsoldaten Reinhold Huhn am 18. Juni 1962 stellt das Gericht gestern dem Angeklagten Rudolf M. eine Verurteilung wegen Totschlags und nicht wegen Mordes in Aussicht. Damit käme eine Verurteilung auf Bewährung in Betracht.

Zuvor hatte der renommierte Gerichtsmediziner Prof. Dr. Otto Prokop vor dem Berliner Landgericht ausgesagt. Er bestätigte die in seinem damaligen Gutachten getroffene Feststellung, daß Reinhold Huhn durch einen Herzschuß getötet wurde.' Ein*“ zweiter Schuß wurde in schneller Folge auf das Opfer abgegeben. Prokop hatte das Gutachten sieben Stunden nach der Tat in der Charite erstellt.

Bemerkenswert auch die Aussage eines ehemaligen Grenzsoldaten, der nach seiner eigenen Flucht in den Westen von einer US-Dienststelle zu Vernehmungen beim Staatsschutz gefahren wurde. Ein hoher RIAS-Mann habe seine damaligen Aussagen vorformuliert.

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