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Abschiebung trotz Schizophrenie

Krankheit kein Schutzgrund

Kassel (ADN/ND). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Abschiebung eines psychisch kranken Angolaners für rechtmäßig erklärt. Zwar sei mit einer »Verschlechterung des Gesundheitszustands« aufgrund mangelnder medizinischer Versorgung zu rechnen, doch bestehe »keine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit«, hieß es in der am Montag in Kassel veröffentlichten Urteilsbegründung. Nach de...

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