Abschiebung trotz Schizophrenie
Krankheit kein Schutzgrund
Kassel (ADN/ND). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Abschiebung eines psychisch kranken Angolaners für rechtmäßig erklärt. Zwar sei mit einer »Verschlechterung des Gesundheitszustands« aufgrund mangelnder medizinischer Versorgung zu rechnen, doch bestehe »keine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit«, hieß es in der am Montag in Kassel veröffentlichten Urteilsbegründung. Nach der amtsärztlichen Stellungnahme liegt bei dem Angolaner »dringender Verdacht auf paranoide Schizophrenie« vor.
Die Richter betonten, der Kläger sei trotz psychischer Krankheitssymptome »kein Schwerkranker«. Daher werde die Schwelle zum Abschiebeschutz nicht erreicht. Auch gebe es in Angola internationale medizinische Hilfe für besonders gefährdete Zielgruppen, die das nur »minimal« vorhandene Gesundheitswesen des Landes ergänzten. In diese Hilfen könnte der Mann einbezogen werden. Auch sei die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Mannes »nicht existentiell gefährdet«. Mit den im Ausland gewonnenen Sprachkenntnissen und der Erfahrung dürfte er in der Lage sein, »sich im täglichen Kampf ums Überleben eine ausreichende Versorgung sichern zu können«. (AZ: 3 UE 305/
98.A)
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