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Mietwagen nicht am Taxistand

Mietwagen, die zum Transport von Fahrgästen eingesetzt werden, dürfen nicht in der Nähe von Taxiständen halten. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Die Richter sehen darin einen Wettbewerbsverstoß, weil den Fahrgästen der Unterschied zwischen einem Taxi und einem Mietwagen nicht bekannt sei. Während es Taxen erlaubt sei, dort Fahrgäste aufzu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/766971.mietwagen-nicht-am-taxistand.html

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