Mietwagen nicht am Taxistand
Mietwagen, die zum Transport von Fahrgästen eingesetzt werden, dürfen nicht in der Nähe von Taxiständen halten. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Die Richter sehen darin einen Wettbewerbsverstoß, weil den Fahrgästen der Unterschied zwischen einem Taxi und einem Mietwagen nicht bekannt sei. Während es Taxen erlaubt sei, dort Fahrgäste aufzunehmen, dürften Mietwagen nur über eine telefonische Anforderung eingesetzt werden (Az. 4 W 260/99). Das Gericht gab der Klage eines Taxiunternehmers statt, der sich dagegen wandte, daß eine Mietwagenfirma ihre Fahrzeuge in der Nähe eines Taxistandes abstellt und dadurch zur Konkurrenz wird.
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