Markkleeberg wird kein Stadtteil Leipzigs
Urteil
Leipzig (ADN/ND). Der Sächsische'Vörfasslürig'sgerichtsn'o'f hät I 'ähl i 'Preitä!g lji die Eingemeindung der Stadt Markkleeberg nach Leipzig für rechtswidrig erklärt. Damit haben die obersten Richter die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gemeindegebietsrefom der Staatsregierung in einem Fall gekippt und für nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es unter anderem, daß die Staatsregierung die als Grund für die Eingemeindung herangezogenen Verflechtungsbeziehungen zwischen beiden Städten nicht ausreichend
? dargestellt habe. MarkkleebeFg^'erfüile - | 'ttrit''22' t bÖ0 Einwohnern dte Vbr&tisyet^ zungen für eine Große Kreisstadt. Die Stadt bleibt somit selbständig. Markkleeberg hatte sich von Anfang an vehement gegen die Eingemeindung gewehrt und galt als ein Hauptstreitpunkt in den Auseinandersetzungen um die Gemeindegebietsreform. In zwölf weiteren Fällen wiesen die Verfassungsrichter allerdings die Klagen von Kommunen zurück. Es ging um Gemeinden, die zu Leipzig, Chemnitz und Zwickau kommen sollen.
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