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Halbwaisenrente und Unterhaltsgeld

Aus dem Nettoeinkommen Ihres Vaters und der Tatsache, dass er nur Ihnen beiden gegenüber unterhaltspflichtig ist, ergibt sich seine Leistungsfähigkeit hinsichtlich der zu zahlenden Unterhaltsbeträge. Da minderjährige Kinder gegenüber volljährigen Unterhaltsberechtigten vorrangig sind, muss Ihr Vater erst einmal Ihren Unterhalt sicherstellen: Von seinem Nettoeinkommen ist dieser Unterhalt abzuziehe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/777817.halbwaisenrente-und-unterhaltsgeld.html

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