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Halbwaisenrente und Unterhaltsgeld

  • Lesedauer: 2 Min.

Aus dem Nettoeinkommen Ihres Vaters und der Tatsache, dass er nur Ihnen beiden gegenüber unterhaltspflichtig ist, ergibt sich seine Leistungsfähigkeit hinsichtlich der zu zahlenden Unterhaltsbeträge. Da minderjährige Kinder gegenüber volljährigen Unterhaltsberechtigten vorrangig sind, muss Ihr Vater erst einmal Ihren Unterhalt sicherstellen: Von seinem Nettoeinkommen ist dieser Unterhalt abzuziehen, um feststellen zu können, in welcher Unterhaltshöhe Ihr Vater noch für Ihre Schwester leistungsfähig ist. Ihr gegenüber hat er nämlich einen höheren Selbstbehalt als Ihnen gegenüber.

4. Ihre Schwester kann bei der Kindergeldkasse beantragen, dass sie das Kindergeld selber erhält, da sie bereits volljährig ist und einen eigenen Hausstand führt.

Aus Ihrem Schreiben ging hervor, dass Ihr Vater zusätzlich zum Unterhalt das Kindergeld an Sie zahlt. Somit ist er steuerrechtlich auch berechtigt, den Freibetrag in Anspruch zu nehmen.

Abschließend möchte ich Ihnen empfehlen, das Nettoeinkommen Ihres Vaters der letzten zwölf Monate zu erfragen, um danach die Höhe des Unterhalts an Hand der Tabellensätze überprüfen zu können. Fordern Sie Ihren Vater schriftlich zu dieser Auskunftserteilung auf, damit Sie dann bereits ab dem jeweiligen Monat Anspruch auf den höheren Unterhalt haben.

Sie können jedoch auch ihr zuständiges Jugendamt bitten, den Unterhalt berechnen zu lassen. Zusätzlich wäre hiermit gleich eine Titulierung Ihrer Unterhaltsansprüche möglich, da das Jugendamt Ihren Vater auffordern würde, eine vollstreckungsfähige Unterhaltsurkunde zu unterschreiben.

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