Neue Mindeststandards für Flüchtlingsheime
Magdeburger Innenministerium legt Leitlinien vor
Magdeburg (dpa/nd). Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt plant neue Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen im Land. Die Kommunen sollen nach einem der dpa vorliegenden Leitlinien-Entwurf Familien und Alleinerziehende mit Kindern künftig nicht mehr in Ausländerheimen, sondern in der Regel in Wohnungen unterbringen. Ausländer ohne Kinder sollen maximal für vier Jahre nach Abschluss des ersten Asylverfahrens in Heimen leben müssen und spätestens dann Wohnungen erhalten. Neu ist auch, dass Heime nicht mehr abgelegen im Wald, sondern in oder an Ortschaften liegen sollen.
Die Leitlinie wird derzeit bei Verbänden, Kommunen und Betreibern von Heimen diskutiert. Sie soll eine landesweit einheitliche Unterbringung von Asylbewerbern und in Deutschland abgelehnten, aber geduldeten Bewerbern ermöglichen, sobald sie die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber verlassen haben. In Sachsen-Anhalt sind die Kommunen für die Flüchtlinge zuständig. Zuletzt war vor allem die Gemeinschaftsunterkunft in Bernburg in die Kritik geraten, nachdem das Heim einen Kakerlakenbefall nicht in den Griff bekam. Die Oppositionsfraktionen hatten die sofortige Schließung gefordert. Sachsen-Anhalts Inte-grationsbeauftragte Susi Möbbeck verlangte Änderungen, aber keine sofortige Schließung. Dagegen seien die Zustände in den Heimen in Möhlau im Landkreis Wittenberg und Harbke im Kreis Börde nicht mehr vertretbar.
Die neue Leitlinie war bereits vor der jüngsten Kritik an dem Heim in Bernburg ausgearbeitet worden. Sie legt in einer Anlage auch eine klare Mindestausstattung fest. So soll pro Person eine Wohnfläche von mindestens sechs Quadratmetern zur Verfügung stehen, in Ausnahmefällen auch nur fünf Quadratmeter. Pro Person soll ein abschließbarer Kleiderschrank mit einem Volumen von 0,35 Kubikmetern vorhanden sein.
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