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Betriebserben zu sehr begünstigt

Der Bundesfinanzhof legt Erbschaftssteuergesetz zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vor

Wer einen Betrieb erbt, ist in der Regel nicht in Gefahr, wegen der Erbschaftssteuer pleite zu gehen, meint der Bundesfinanzhof. Nun steht das Erbschaftssteuergesetz infrage.

München (epd/nd). Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Erbschaftssteuer für verfassungswidrig. Wie aus einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss hervorgeht, hat der BFH deshalb das Erbschaftssteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die gesetzlichen Regelungen würden viel zu weitreichende Vergünstigungen für Betriebsvermögen vorsehen, hieß es zur Begründung. Dies...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/800955.betriebserben-zu-sehr-beguenstigt.html

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