Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Entschädigung für Kindsmörder

Hessen muss Magnus Gäfgen 3000 Euro wegen Folter-Drohungen der Polizei zahlen

Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör endgültig eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Gäfgen hatte ursprünglich 10 000 Euro gefordert.

Zehn Jahre nach dem Mord an dem Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler sind dem Täter Magnus Gäfgen wegen des Androhens von Gewalt durch Polizisten 3000 Euro Entschädigung zugesprochen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies am Mittwoch eine Berufung des Landes Hessen gegen diese Zahlung zurück. Das Gericht beendete mit dieser Entscheidung einen jahrelangen Rechtsstreit. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/800961.entschaedigung-fuer-kindsmoerder.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.