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Wissen, wohin

Klaus Joachim Herrmann über den Opferbeauftragten

Zuständigkeiten und Ansprechpartner für Straftäter sind hinreichend bekannt. Polizei, Staatsanwaltschaft, Vollzug. Nicht selten erscheinen Verantwortliche sogar beim Übeltäter vor Ort. Geladen wird zu Vernehmung und Verhandlung, geurteilt über Verwahrung. Alles ist geregelt, geht im Normalfall seinen Gang. Das Opfer ist in jeder Beziehung übel dran. Erst einmal war es leidtragend, dann weiß es...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/801139.wissen-wohin.html

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